Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte.
Die Entwicklung der Infektionszahlen hat die Landesregierung dazu veranlasst, die vor den Osterferien angekündigten Regelungen für den Schulbetrieb zu korrigieren.
Die Jahrgänge 7 und 8 bleiben nach wie vor vollständig im Distanzunterricht. Das ist für die Eltern und vor allen Dingen für einige der Schülerinnen und Schüler eine große Belastung; die Online-Befragung der Kinder zeigt, dass Ängste und Frustration teilweise groß sind. Bitte melden Sie sich, wenn Sie in Sorge um Ihre Kinder sind, bei der Jugendhilfe, bei den TutorInnen oder bei der Schulleitung.
Die Jahrgänge 5 und 6 bleiben im Wechselunterricht und kommen wie gehabt tageweise versetzt. Bedingung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nun ein negatives Corona-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Tests können entweder in der Schule kostenlos durchgeführt werden oder in einem Testzentrum. Alle Kinder, die in der Schule getestet werden sollen, müssen dafür die von Ihnen unterschriebene Einwilligung (unten auf dieser Seite) mitbringen.
Wir sind uns bewusst, dass der Ausschluss vom Präsenzunterricht ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses eine einschneidende Maßnahme ist. Auch Bedenken, wie mit positiven Fällen umgegangen wird, dass die Gefahr besteht, dass Kinder diffamiert werden, sind nachvollziehbar. Es gibt allerdings in unseren Augen viele gute Gründe für die Einführung einer Testpflicht. Neben der Möglichkeit dazu beizutragen, das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen, haben wir vor allen Dingen die Kinder der Jahrgangsstufen 7 und 8 im Blick, die seit den Weihnachtsferien keinen Präsenzunterricht mehr hatten und hoffentlich durch eine vernünftige Teststrategie in absehbarer Zeit wieder in die Schule kommen können.
Hier noch einmal die wichtigsten Informationen zu den Testungen:
- Die Tests sind verpflichtend und Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht.
- Eine Videoanleitung zu den Tests finden Sie hier:
SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test zur Selbstanwendung (roche.de) und zusätzlich hier eine Erläuterung für Kinder. Bitte schauen Sie sich mit Ihrem Kind diese Informationen an. - Alternativ kann der kostenfreie „Bürgertest“ genutzt werden (eine Übersicht der Teststellen finden Sie unter https://www.corona-test-hessen.de/).
- Wenn Ihr Kind an den Testungen in der Schule teilnehmen soll, füllen Sie bitte die letzte Seite im Vordruck „Einwilligungs- und Datenschutzerklärung“ (Downloadlink unten) aus und geben Sie diese Ihrem Kind mit in die Schule. Ohne Ihr schriftliches Einverständnis wird Ihr Kind nicht getestet und muss nachhause geschickt werden. Wenn Sie die Einverständniserklärung zuhause nicht ausdrucken können, kommen Sie, gerne auch schon in den Osterferien, in die Schule, um sich das Formular abzuholen.
- Die Kolleginnen und Kollegen, die die Tests begleiten, dürfen – auch auf Bitte der Kinder – nicht bei der Testung unterstützen!
- Benutzte Tests werden vor Ort entsorgt und dürfen nicht mit nachhause genommen werden.
- Bei einem positiven Ergebnis wird Ihr Kind in einen abgeschirmten Raum gebracht, Sie werden informiert und holen Ihr Kind ab. Sie müssen das Ergebnis unverzüglich dem Gesundheitsamt melden und sind verpflichtet zu einer Nachtestung mit einem PCR-Test, Ihr Kind steht bis zu weiteren Anweisungen des Gesundheitsamtes unter Quarantäne.
- Auch bei einem negativen Testergebnis gelten weiterhin die üblichen Hygiene-Maßnahmen – das Tragen einer Maske, Abstand, wo immer möglich, Vermeiden körperlicher Kontakte, Waschen der Hände und regelmäßiges Lüften.
- Diese Informationen finden Sie auch auf den Seiten des HKM:
Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 19. April 2021 | Hessisches Kultusministerium (hessen.de) .
Dort finden Sie auch diverse Übersetzungen und einer Version in einfachem Deutsch.
Wir hoffen weiterhin auf Ihr und euer Verständnis und natürlich auch auf eine baldige Entspannung der Situation.
gez. Schulleitung
13.04.2021
Download: Einwilligungs- und Datenschutzerklärung